Das war bei mir im Jahr 1990 mit zwölf Jahren der Fall. Auf dem Programm: „Der mit dem Wolf tanzt“ mit Kevin Costner. Es war der Beginn einer großen Leidenschaft, die ich früh an meine Tochter weitergegeben habe. Etwas zu früh vielleicht, wenn ich unser erstes gemeinsames, großes Kinoerlebnis Revue passieren lasse. 2019, noch vor Corona, waren auf einmal alle Freundinnen in Frozen 2. Den ersten Teil hatten wir schon zu Hause auf DVD geschaut und waren mittendrin im Eiskönigin-Hype. Disney, FSK 0, also warum nicht, auf in die Kinovorstellung. Filmnachmittage zu Hause hatten zuvor gut geklappt. Im großen, dunklen Kinosaal vor der riesigen Leinwand zu sitzen, war dann aber doch etwas anderes. Aber die Faszination Film war geweckt. Ob Corona-Autokino in Willich, Sommer-Open-Air-Kino im Pfarrgarten in Himmelgeist oder ein spannender Kindergeburtstag mit Freundinnen: Trotz Streaming-Diensten und Mediatheken – die Begeisterung fürs ganz große Kino scheint ungebrochen, auch bei der nächsten Generationen.
Filme gehören zum Aufwachsen dazu
In der digitalen Mediengesellschaft ist das Thema Film schon für den Nachwuchs nicht mehr wegzudenken. Schon bevor der erste Besuch im Kino geplant wird, gibt es zu Hause Berührungspunkte über Fernseher oder Tablet. Ob daheim oder im Kino: Filme sollten von Anfang ein gemeinschaftliches Erlebnis sein. „Kindgerecht inszenierte und ausgewählte Filme können dabei vieles für die Entwicklung junger Menschen leisten: Sie bestätigen Selbstbilder, tragen zur Selbstfindung bei und geben Orientierung. Mit den filmischen Figuren können Kinder Fragen und Konflikte miterleben und ihre kognitiven und emotionalen Fähigkeiten entwickeln.“ So lautet die Empfehlung im Eltern-Leitfaden „Mit der Familie ins Kino“ von Vision Kino.
Jugendschutz als Basis
Das Jugendschutzgesetz bildet die Basis für einen sicheren Medien-Konsum. Die Kennzeichnungen der Altersfreigabe nimmt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor, eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO). Die Bundesländer wirken durch die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden daran mit. Die Freigaben sind nach Alter gestaffelt.
Eltern in der Pflicht
Ab zwölf Jahren gilt die „Parental-Guidance-Regelung“. Sie erlaubt Eltern, gemeinsam mit ihren Kindern ab sechs Jahren in Kinofilme zu gehen, die erst ab zwölf Jahren freigegeben sind. Das soll das Elternrecht stärken. Die Altersfreigaben der FSK sollen gewährleisten, dass Kinder durch den Filmkonsum weder belastet noch verängstigt werden. Überfordert oder ängstigt eine Szene, sollte man Kinder durch einen Händedruck oder eine Umarmung begleiten und auch danach über die Handlung sprechen. Will man sich über Filme informieren und sucht eine Empfehlung, wird man in den Filmbesprechungen der Libelle oder auf anderen Online-Portalen wie visionkino.de oder kinderfilmwelt.de fündig. Auf kinderfilmwelt.de werden Kinder und Jugendliche direkt angesprochen, der digitale Film-Experte Klappi steht für Fragen bereit.