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Kinderreisepass wird zum 1. Januar abgeschafft

Der Kinderreisepass wird durch den Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Künftig benötigen Kinder die gleichen Dokumente wie Erwachsene. Diese sind sicherer, länger gültig und international von mehr Ländern anerkannt. Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden.

Zwei Kinderreisepässe liegen übereinander

Aus der Redaktion

13.11.2023

Lesezeit <1 Minute

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.

Lichtbild regelmäßig prüfen

Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.

Kosten und Gültigkeit

Das Amt für Einwohnerwesen empfiehlt, Pass- und Ausweisdokumente rechtzeitig vor der nächsten Reise zu beantragen, um Stress und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Für den Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr eine Gebühr von 22,80 Euro erhoben, für einen Reisepass sind es 37,50 Euro. Die Dokumente sind sechs Jahre gültig. Ab dem 25. Lebensjahr erhöhen sich die Gebühren auf 37 Euro für den Personalausweis und 60 Euro für den Reisepass. Gleichzeitig verlängert sich die Gültigkeit auf zehn Jahre. Die Lieferzeiten durch die Bundesdruckerei betragen aktuell etwa vier bis sechs Wochen. Termine können online unter termine.duesseldorf.de vereinbart werden.

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