… Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
Alle Kinder sind gleich. Niemand darf auf Grund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderer Merkmale benachteiligt oder diskriminiert werden. (Artikel 2)
… einen Namen, eine Staatszugehörigkeit und eine Identität.
Jedes Kind hat ein Recht zu wissen wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. (Artikel 7, 8)
… Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht, gesund zu leben und keine unnötige Not zu leiden. Allen Kindern steht das Recht einer bestmöglichen medizinischen Versorgung zu sowie der Schutz von Suchtstoffen. (Artikel 24)
… Bildung und Ausbildung
Jedes Kind hat das Recht zur Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen. Alle Kinder haben ein Recht zu lernen, was für ihr Leben wichtig ist sowie auf eine Förderung ihrer Fähigkeiten und Talente. (Artikel 28)
… Freizeit, Spiel und Erholung
Jedes Kind hat das Recht auf Freizeitaktivitäten und auf eine altersgemäße Erholung. Alle Kinder haben ein Recht auf Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben. (Artikel 31)
… freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Jedes Kind hat das Recht, sich zu informieren und seine Meinung frei zu äußern. Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen – ihre Interessen müssen bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden. (Artikel 12, 13)
… eine gewaltfreie Erziehung und eine Privatsphäre
Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt. Alle Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16, 19, 32, 34)
… Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausbeutung und Verfolgung
Jedes Kind hat das Recht, vor jeglicher Form von Leid und Ausbeutung geschützt zu werden und Hilfeleistung in Notlagen zu erhalten. Alle Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22, 38)
… eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
Jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile. Alle Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern zu leben und gut betreut zu werden. (Artikel 9, 10)
… Betreuung bei Behinderung
Kinder mit geistigen oder körperlichen Behinderungen haben das Recht auf eine besondere Fürsorge sowie auf eine Förderung der Selbständigkeit und der aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben. (Artikel 23)