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Stillfreundlichkeit im Betrieb

Der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit sollte kein Grund zum vorzeitigen Abstillen sein. Still- und Familienfreundlichkeit gehören zusammen und sind für viele Arbeitnehmende ein wichtiges Kriterium bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes.

Neugeborenes trinkt an der Brust der Mutter

Aus der Redaktion

02.10.2023

Lesezeit 2 Minuten

Stillen wirkt sich positiv auf die Gesundheit von Mutter und Kind aus. Davon profitieren auch Arbeitgebende, denn gesunde Frauen mit gesunden Kindern haben tendenziell weniger Fehlzeiten. Ein guter Grund, stillende Mütter zu unterstützen und stillfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Netzwerk Gesund ins Leben hat hierzu Tipps für Arbeitgebende zur Stillfreundlichkeit im Betrieb zusammengestellt, die bei der praktischen Umsetzung unterstützen. „Der Wille ist entscheidend“, so Leiterin Maria Flothkötter. „Oft ist es ganz einfach, stillfreundlich zu werden. Gehen Sie früh in den Austausch mit der Mutter, stimmen Sie Zeiten zum Stillen oder Abpumpen ab und schaffen Sie dafür geeignete Bedingungen, die die Privatsphäre der Mutter sicherstellen. Ein sinnvoll ausgestatteter, abschließbarer Raum ist ideal. Wichtig ist auch, dass alle im Betrieb über die rechtlichen Bedingungen informiert sind und Verständnis für die Bedürfnisse der Stillenden haben.“

Rechte und Pflichten kennen

„Bei günstigen Arbeitsplatzbedingungen kehren Mütter häufig früher in den Beruf zurück, sind zufriedener und identifizieren sich mehr mit dem Betrieb“, so Maria Flothkötter. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) bildet in Deutschland den rechtlichen Rahmen und trägt dem gebotenen Schutz von Schwangeren und Stillenden Rechnung. Die Umsetzung ist jedoch leider nicht selbstverständlich: Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmerinnen sind häufig nicht über ihre Rechte und Pflichten informiert. Darüber hinaus gibt es einen Informationsbedarf bei der Belegschaft. So erschweren Diskussionen, ob Stillzeiten nachgearbeitet werden müssen, Müttern den Arbeitsalltag. Dabei ist die bezahlte Freistellung für Stillzeiten im MuSchG klar geregelt und nicht verhandelbar. Das gleiche gilt für die Verpflichtung der Arbeitgebenden, keine Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit zu fordern sowie die Arbeitsbedingungen auf Gesundheitsgefährdungen hin zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Weltstillwoche

Sachliche und fundierte Aufklärung der Belegschaft sowie regelmäßige Information der Personalverantwortlichen und Führungskräfte sind die Basis für ein familien- und stillfreundliches Betriebsklima. Eine feste und kompetente Ansprechperson erleichtert der Mutter die vertrauensvolle Kommunikation bei diesem Thema und unterstützt sie bei ihrer Rückkehr. Im Rahmen der diesjährigen Weltstillwoche zum Thema „Stillen im Beruf“ vom 2. bis 8. Oktober, engagieren sich unterschiedlichste Institutionen sowie Akteurinnen und Akteure. Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.

Fragen zum Mutterschutzgesetz?

Die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) hilft weiter:

E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Servicetelefon: 030.201 791 30, Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr

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