Spezielle Mutter-Kind- oder Eltern-Kind-Kuren gelten als medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und werden von Haus- oder Kinderärzt:in attestiert, zum Beispiel als „psychosomatisches Erschöpfungssyndrom“. Betroffene erhalten die notwendigen Formulare für den Antrag bei Beratungsstellen oder dem Mutter-Kind-Hilfswerk e. V. Wir haben die wichtigsten Fragen geklärt.
Wann hat man das Anrecht auf eine Mutter-Kind-Kur?
Mutter-Kind-Kuren sind eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die beantragt werden kann, wenn Erschöpfungszustände vorliegen, aus denen Krankheiten entstehen können, oder wenn schon Krankheitszustände vorhanden sind. In dem Antragsformular an die Krankenkasse müssen die Gründe für eine Kur ausführlich beschrieben werden.
Wie funktioniert der Antrag?
Der Antragsprozess kann manchmal recht aufwendig sein. Spezielle Beratungsstellen helfen beim Ausfüllen, bei der Beantragung und der Einreichung bei der Krankenkasse. Dazu zählen zunächst die Elly-Heuss-Knapp-Stiftung, die als Müttergenesungswerk bekannt ist, aber auch die Awo und andere Träger von Kurkliniken. Manche Kureinrichtungen übernehmen auch die komplette Antragstellung.
Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Falls auf einen Kurantrag eine Ablehnung erfolgt, kann Widerspruch eingelegt werden. Oftmals wird dann die Kur doch noch bewilligt. Der Widerspruch sollte erläutern, weshalb die Maßnahme Kur benötigt wird. Hilfe dabei bieten auch wieder die Beratungsstellen. Wichtig: Zwischen der ersten und der zweiten Kur müssen mindestens vier Jahre liegen. Für Alleinerziehende gelten hier allerdings Ausnahmen.