Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe und bekommt diese von der Kasse bezahlt. Die Hebamme darf „offiziell“ die Schwangerschaft fest- und den Mutterpass ausstellen. Sie kann alle Vorsorgeuntersuchungen, abgesehen vom Ultraschall, durchführen. Und bei Pro-blemen und Beschwerden berät sie und hilft. Viele bieten auch Kurse zur Geburtsvorbereitung an.
Geburt – immer mit Hebamme
Im Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt tragen Hebammen die Verantwortung allein. In der Klinik arbeiten sie mit Ärztinnen und Ärzten Hand in Hand, wobei Mediziner:innen meist erst hinzugezogen werden, „wenn’s richtig losgeht“. Denn Hebammen dürfen eine Geburt allein begleiten, solange keine medizinischen Komplikationen auftreten. Ärztinnen und Ärzte hingegen sind verpflichtet, eine Hebamme hinzuzuziehen.