Warum sich eine Familie zur Adoption entschließt, ist – Überraschung! – individuell. In dem Motivationsmix finden sich vermutlich immer der Wunsch nach einem Kind, weil man selbst keines bekommen kann, und der Wunsch zu helfen. Zu Beginn des Adoptionsverfahrens wird deshalb genau hingeschaut, denn: „Ein Kind aufzunehmen, das nicht das leibliche ist, erfordert eine offene Haltung, Verständnis, Veränderungsbereitschaft und viel Geduld. Die Herausforderungen im Alltag sind vielfältiger und komplexer als in anderen Familien. Dementsprechend wichtig sind eine intensive Vorbereitung sowie die mögliche nachgehende Beratung und Begleitung“, so das Jugendamt Düsseldorf.
Formen der Adoption
Der Fall, der in Deutschland am häufigsten vorkommt, ist die vergleichsweise unspektakuläre Stiefkindadoption: Dabei wird das leibliche Kind der Partnerin bzw. des Partners adoptiert. Das klappt auch für gleichgeschlechtliche Paare, wenn die annehmende Familie in irgendeiner Form verbindlich zusammenlebt – als verheiratetes Paar, eingetragene Lebenspartnerschaft oder feste Lebenspartnerschaft. Im Fokus bei einer solchen Stiefkindadoption steht immer das Wohl des Kindes. Zudem ist auch hier eine Beratung Voraussetzung. Was man gemeinhin unter Adoption versteht, heißt „Fremdadoption“. Und Madonna und Angelina haben Auslandsadoptionen hinter sich, auf die wir hier nicht eingehen.
Voraussetzungen für eine Adoption
An juristischen Voraussetzungen genügt es, 25 Jahre alt und geschäftsfähig zu sein, bei verheirateten Paaren muss nur einer mindestens 25, der Partner mindestens 21 Jahre alt sein. Nach oben gibt es keine Altersbeschränkungen, allerdings sollte der Abstand zum Adoptivkind ungefähr dem entsprechen, wie er auch in Familien mit leiblichen Kindern vorkommt. In besonderen Fällen können auch Alleinstehende ein Kind adoptieren, etwa, wenn sich Kind und Erwachsener schon lange kennen und eine Art Eltern-Kind-Verhältnis besteht, wenn es sich um ein verwandtes Kind handelt oder die abgebenden Eltern sich nur auf eine Adoption durch diese alleinstehende Person einlassen.
Wer ist Ansprechpartner bei einem Adoptionswunsch?
Adoptionen sind in Deutschland nur über offizielle Adoptionsvermittlungsstellen möglich, also entweder staatliche Stellen oder freie staatlich anerkannte Vermittlungsstellen. Kinder auf anderem Weg zu adoptieren ist strafbar. In Düsseldorf wendet man sich am besten an die entsprechende Stelle beim Jugendamt, weiterhelfen können auch kirchliche Stellen wie der SKFM (katholisch) oder die Diakonie Düsseldorf (evangelisch). Wenn sich die Familie dazu entschließt, sich um eine Adoption zu bewerben, wird ein entsprechender Antrag gestellt und das Anerkennungsverfahren eingeleitet.
Wie kann ich mich für eine Adoption bewerben?
Für eure Bewerbung braucht ihr folgende Unterlagen: Geburtsurkunde, Urkunden zum Familienstand (Ehe, Lebenspartnerschaft), Nachweise über Einkommen und Vermögen (Lohnabrechnungen, Kontoauszüge), Lebensbericht, erweitertes Führungszeugnis, amtsärztliches Gesundheitszeugnis und Fotos von euch. Das Jugendamt Düsseldorf bereitet Bewerber:innen außerdem an mehreren Abenden auf die komplexe Thematik vor. Abschließend gibt es noch persönliche Beratungsgespräche mit den Fachberater:innen, damit sie ein Bewerberprofil erstellen und dazu passende Vorschläge machen können. Ihr werdet auch zu Hause besucht und eure Lebenssituation wird unter die Lupe genommen. Dabei ist Geduld gefragt: Allein dieses Verfahren kann bis zu einem Jahr dauern, und auch auf ein adoptiertes Kind müsst ihr mindestens neun Monate warten.
Wie geht es dann weiter?
Hat die Adoptionsvermittlungsstelle ein Kind gefunden, das zu euch zu passen scheint, habt ihr die Möglichkeit, das Kind zunächst in Pflege zu nehmen. Bis es so weit ist, vergehen vielleicht nur wenige Wochen, manchmal aber mehrere Jahre. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt die durchschnittliche Wartezeit bei knapp zwei Jahren. Für die Pflegephase, in der ihr euer Kind kennenlernen und euch an die neue Familiensituation gewöhnen könnt, ist etwa ein Jahr vorgesehen. In dieser Zeit übernimmt normalerweise das Jugendamt die Vormundschaft des Kindes – das bedeutet, dass ihr Fragen des täglichen Lebens selbstständig für das Kind klären könnt, weiter reichende Entscheidungen müssen mit dem Jugendamt abgestimmt werden.
Noch ein Antrag, dann ist es geschafft
Wenn ihr euch sicher seid, stellt ihr im Anschluss an die Pflegephase einen Antrag auf Adoption des Kindes beim Familiengericht. Das Verfahren zieht sich wieder über einige Monate hin. Mit dem Entscheid des Gerichts werdet ihr die rechtlichen Eltern des Kindes und das Jugendamt ist nicht mehr Vormund. Anschließend könnt ihr euch beim Standesamt eine neue Geburtsurkunde für euer Kind holen, in denen ihr als Eltern eingetragen seid. Dass das Kind adoptiert wurde, sieht man dann nur mehr im Geburtenregister des Standesamts. Durch die Adoption wird das Kind in jeder Beziehung zu eurem Kind – und ist also von nun an auch mit der gesamten Familie verwandt, es gibt dann keinen Unterschied mehr zu leiblichen Kindern. Es trägt auch den gleichen Familiennamen – sein oder ihr Vorname wird nur geändert, wenn diese Änderung im Interesse des Kindes ist und das Jugendamt zustimmt.
Und zum Schluss: Kostet eine Adoption Geld?
Inlandsadoptionen übers Jugendamt kosten nichts. Bei anderen Vermittlungsstellen können eventuell Gebühren fällig werden. Was Geld kosten kann: Beglaubigungen und Beurkundungen. Für ein Adoptionsverfahren braucht man also eher gute Nerven als eine dicke Geldbörse. Anders sieht es bei Auslandsadoptionen aus: Für die allgemeine Eignungsprüfung durch das Jugendamt fallen etwa 1.300 Euro an, für die Vermittlung noch einmal ca. 1.200 Euro. Nichtstaatliche Vermittlungsstellen verlangen in der Regel noch höhere Gebühren.