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Wie finde ich die Richtige?

Da die Beziehung zur Hebamme sehr eng und persönlich wird, ist es wichtig, sich gut aufgehoben zu fühlen. Das eigene Bauchgefühl und die Rahmenbedingungen helfen bei der Auswahl. Die Suche nach einer Hebamme ist eines der ersten To-dos für werdende Mamis, denn Hebammen können nur eine bestimmte Anzahl an Schwangeren gleichzeitig betreuen. Vorab sollte die Schwangere sich über einige Punkte klar werden.

Aus der Redaktion

03.03.2022

Lesezeit 1 Minute

Wie stelle ich mir die Betreuung und die Geburt vor? Was ist mir wichtig, was will ich auf keinen Fall? Eine gute Hebamme sollte die Wünsche der Schwangeren respektieren und auf sie eingehen. Wichtig: Im Rahmen der Hebammenleistungen wird nur ein persönliches Vorgespräch von der Krankenkasse übernommen! Jedes weitere Gespräch geht auf eigene Rechnung. Meist sind ein paar Telefonate mit verschiedenen Hebammen nötig, um vieles vorab zu klären. Erst dann sollte das Kennenlerntreffen vereinbart werden, bei dem dann hoffentlich auch die Chemie stimmt!

Und wenn ich keine Hebamme finde?

In Zeiten des Hebammenmangels finden Schwangere und Neu-Mamis auch in den Hebammensprechstunden, die viele Kliniken, Hebammenpraxen und Familienbildungsstätten anbieten, wertvolle Unterstützung. Bei den Terminen, die von einer Hebamme geleitet werden, gibt es auf Fragen, die vor und nach der Geburt auftauchen. In Zeiten der Pandemie findet die Hebammensprechstunde digital statt, auch andere Leistungen von Hebammen wurden ins Digitale verlegt.

Was zahlt die Kasse?

Jede Schwangere hat ein Recht auf Hebammenhilfe. In der Geburtshilfe gilt gar: eine Geburt kann ohne Arzt aber nie ohne Hebamme stattfinden. Ihre Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Dazu gehören die Begleitung der Geburt, die Vor- und Nachsorge und die achtwöchige Wochenbettbetreuung. In den ersten zehn Tagen nach der Entlassung kommt die Hebamme einmal, in besonderen Fällen sogar zweimal pro Tag nach Hause. Weitere 16 Besuche können in den ersten acht Wochen bei Bedarf stattfinden. Bei Stillproblemen in den Monaten danach oder beim Abstillen kann sie vier weitere Male vorbeischauen. Auch ein von einer Hebamme geleiteter Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs für die Mutter wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

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