Die Fachkräfte des Kinderschutzdienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf stehen rund um die Uhr zur Verfügung, um Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung zu prüfen und bei Bedarf den Schutz von Kindern sicherzustellen. Anfang Juli stellten Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Stadtdirektor Burkhard Hintzsche, Stephan Glaremin, Leiter des Amtes für Soziales und Jugend, Renate Schäfer-Sikora, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales und Jugend, sowie Daniela Schmitt, Leiterin des Kinderschutzdienstes, die Arbeit des Einsatzteams vor. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Der 24/7-Kinderschutzdienst ist ein unverzichtbarer Baustein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Düsseldorf. Mit unserem Team von ausgebildeten und erfahrenen Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und -arbeitern können wir Hilfesuchenden rund um die Uhr mit professioneller Unterstützung zur Seite stehen.“
Sechs-Augen-Prinzip
Beziehungsstreitereien zulasten des Kindes, übergriffiges Verhalten, verbale und physische Gewalt – die Einsatzgründe sind vielfältig und nicht selten schwerwiegend. Bei den vom Kinderschutzdienst im Einsatz getroffenen Entscheidungen steht das Kindeswohl immer an erster Stelle. Die Schwerpunkte des Teams liegen auf durchgehender Erreichbarkeit, sofortiger Handlung im Ernstfall sowie der Kinderschutz-Beratung von Betroffenen und Institutionen – auch anonym. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten immer in einem Vier-, beziehungsweise Sechs-Augen-Prinzip. Im Rahmen der 24/7-Bereitschaft sind stets wechselnde Dreierteams im Einsatz: Eine Fachkraft übernimmt dabei die telefonische Koordination, bei Bedarf verschaffen sich zwei weitere Kräfte einen direkten Eindruck vor Ort.
Wichtiger Beitrag zum Kindeswohl
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: „In einer potenziellen Gefahrensituation die richtige Entscheidung zu treffen ist eine große Verantwortung. Die Arbeit des Kinderschutzdienstes ist ein hoch komplexes Feld, in dem unter großem Handlungsdruck fachliche Entscheidungen im Sinne eines gefährdeten Kindes getroffen werden. Der Kinderschutzdienst leistet hier einen wichtigen Beitrag zum Kindeswohl in Düsseldorf.“ Bei der fachlichen Einschätzung der Situation eines möglicherweise von Gewalt betroffenen Kindes und dessen Familie wird im ersten Schritt immer versucht, das Familiensystem zu erhalten. Die Herausnahme des Kindes aus der Familie ist immer das letzte Mittel. Neben der Klärung von möglichen Krisen umfasst das Tätigkeitsfeld auch das Erstellen und die Dokumentation von Schutzkonzepten bei Gefährdungseinschätzung, die Einleitung von Sofortmaßnahmen sowie die Organisation, Einleitung und Dokumentation von Ersthilfen. Darüber hinaus kommt es auch zur Beteiligung an familiengerichtlichen Verfahren.
Gefährdung oder Hilfebedarf
Kinderschutzmeldungen gehen von Schulen, Kitas, sozialen Einrichtungen, der Polizei, Nachbarinnen und Nachbarn, Verwandten, Eltern oder Kindern ein. Von August 2022 bis März 2024 wurden rund 1320 Meldungen vom Kinderschutzdienst bearbeitet. Aber nicht jede Meldung stellt sich als tatsächliche und akute Gefährdung heraus: In etwa der Hälfte der Fälle bestätigt sich die Bedrohung nicht. In rund zehn bis 15 Prozent wird keine Gefährdung, aber ein Hilfebedarf festgestellt. In weiteren etwa zehn bis 15 Prozent der Fälle wird eine Gefährdung festgestellt, die durch die Einleitung von Schutzmaßnahmen abgewendet werden kann. In den übrigen zehn Prozent der Fälle kann die Gefährdung des Kindes allerdings nur durch eine vorübergehende Unterbringung an einem sicheren Ort ausgeschlossen werden.