Der Rechtsanspruch betrifft erstmals die Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden. Um die weiteren Planungen an den konkreten Bedarfen der Zielgruppe auszurichten, haben die Wünsche der Eltern für die Landeshauptstadt Düsseldorf als Schulträger oberste Priorität. Die Erziehungsberechtigten sind darum eingeladen, sich zahlreich zu beteiligen. Rund 40 000 Eltern, deren Kinder aktuell eine Grundschule besuchen oder in den kommenden Jahren eingeschult werden, erhalten den Zugang zur Befragung sowie ein erläuterndes Schreiben in deutscher und englischer Sprache via Briefpost. Die Befragung ist freiwillig, anonym und wird von der datensicheren Statistikstelle der Stadt Düsseldorf durchgeführt.
Offene und gebundene Ganztagsschule
An einer Ganztagsschule wird der normale Unterricht mit weiteren Lern- und Freizeitmöglichkeiten verbunden. Es gibt dabei zwei unterschiedliche Organisationsformen: In einer offenen Ganztagsschule findet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler am Vormittag statt. Die nachfolgenden Angebote, darunter etwa das Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedene Freizeit- und AG-Optionen, schließen sich nur für die Kinder an, die dafür für das jeweilige Schuljahr von ihren Eltern angemeldet wurden. In einer gebundenen Ganztagsschule hingegen nehmen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum Schulunterricht auch verpflichtend an den Ganztagsangeboten teil. An diesen Ganztagsschulen finden Unterricht, Mittagessen, außerunterrichtliche Angebote sowie Freizeitaktivitäten und Pausen über den Tag verteilt statt.