Bis zu zehn Arbeitstage
Bis zum Schuleintritt liegen Kinder im Schnitt zehn bis fünfzehn Mal pro Jahr mit Fieber, Magen-Darm- oder Atemwegsinfekten krank im Bett. Für Mia heißt es erstmal: zu Hause bleiben, schlafen und die Krankheit auskurieren. Meistens ist das kleine Mädchen schon nach zwei Tagen wieder fit, aber sicher planen können Eltern damit natürlich nicht. Neben der Sorge um das fiebernde Kind, stehen Mama und Papa also auch unter großem Druck und müssen verhandeln und abwägen. Wer kann die Krankenwache morgen übernehmen? Wer kann welche beruflichen Termine verschieben oder im Home-Office arbeiten? Oder nochmal im Büro fehlen? Unter welchen Voraussetzungen und wie lange darf man überhaupt sein krankes Kind zu Hause betreuen? Wer sich als Arbeitnehmer zuhause oder im Krankenhaus um sein krankes Kind kümmern muss, darf bis zu zehn Arbeitstage pro Elternteil im Jahr fehlen - unter der Voraussetzung, dass keine andere Person im Haushalt einspringen kann.
Den Arbeitgeber informieren
Wenn Oma, Opa oder ein Au-Pair verfügbar sind oder der Partner nicht berufstätig ist, gibt es keine so genannten Pflegetage. Der Vorgesetzte muss über das Fehlen und über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung sofort informiert werden. Ärztliche Bescheinigungen über Erkrankung und Erforderlichkeit des Fernbleibens von der Arbeit müssen meist schon ab dem ersten Tag eingereicht werden. Alleinerziehenden werden übrigens bis zu 20 Werktage pro Kalenderjahr gewährt. Bei mehreren Kindern erhöht sich auch die Zahl der Pflegetage, das Limit liegt allerdings bei maximal 25 bzw. 50 Tagen für Alleinerziehende. Übrigens: Auch berufstätigen Pflege- und Großeltern stehen Pflegetage zu, wenn das betroffene Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Wichtig: Bevor Eltern Pflegetage in Anspruch nehmen, sollten sie zunächst ihren Arbeitsvertrag prüfen und dabei nach speziellen Klauseln für Fehlzeiten Ausschau halten. Ein Blick in aktuelle Tarifverträge ist ebenfalls empfehlenswert, denn diese gewähren Eltern oft noch weitere Fehltage. Ist das Kind älter als zwölf Jahre gibt es keinen Anspruch auf Krankheitstage. Dann müssen die Eltern entweder Urlaub einreichen oder nach unbezahltem Urlaub fragen.