Wähle deine persönlichen Lebensstufen. Wir versuchen dir nur die Inhalte anzuzeigen, die für dich gerade zutreffend sind.

Seiteninhalt
Seiteninhalt
Eltern im Job – aber was tun, wenn das Kind krank ist?

Wieder fiebert die kleine Tochter plötzlich abends und schon jetzt ist klar: so krank kann Mia morgen nicht in den Kindergarten gehen. Doch was tun, wenn Mama und Papa beide tagsüber berufstätig sind und keine Großeltern, Freunde oder Nachbarn spontan einspringen können?

Isabella Lacourtiade

01.03.2022

Lesezeit 2 Minuten

Bis zu zehn Arbeitstage

Bis zum Schuleintritt liegen Kinder im Schnitt zehn bis fünfzehn Mal pro Jahr mit Fieber, Magen-Darm- oder Atemwegsinfekten krank im Bett. Für Mia heißt es erstmal: zu Hause bleiben, schlafen und die Krankheit auskurieren. Meistens ist das kleine Mädchen schon nach zwei Tagen wieder fit, aber sicher planen können Eltern damit natürlich nicht. Neben der Sorge um das fiebernde Kind, stehen Mama und Papa also auch unter großem Druck und müssen verhandeln und abwägen. Wer kann die Krankenwache morgen übernehmen? Wer kann welche beruflichen Termine verschieben oder im Home-Office arbeiten? Oder nochmal im Büro fehlen? Unter welchen Voraussetzungen und wie lange darf man überhaupt sein krankes Kind zu Hause betreuen? Wer sich als Arbeitnehmer zuhause oder im Krankenhaus um sein krankes Kind kümmern muss, darf bis zu zehn Arbeitstage pro Elternteil im Jahr fehlen - unter der Voraussetzung, dass keine andere Person im Haushalt einspringen kann.

Den Arbeitgeber informieren

Wenn Oma, Opa oder ein Au-Pair verfügbar sind oder der Partner nicht berufstätig ist, gibt es keine so genannten Pflegetage. Der Vorgesetzte muss über das Fehlen und über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung sofort informiert werden. Ärztliche Bescheinigungen über Erkrankung und Erforderlichkeit des Fernbleibens von der Arbeit müssen meist schon ab dem ersten Tag eingereicht werden. Alleinerziehenden werden übrigens bis zu 20 Werktage pro Kalenderjahr gewährt. Bei mehreren Kindern erhöht sich auch die Zahl der Pflegetage, das Limit liegt allerdings bei maximal 25 bzw. 50 Tagen für Alleinerziehende. Übrigens: Auch berufstätigen Pflege- und Großeltern stehen Pflegetage zu, wenn das betroffene Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Wichtig: Bevor Eltern Pflegetage in Anspruch nehmen, sollten sie zunächst ihren Arbeitsvertrag prüfen und dabei nach speziellen Klauseln für Fehlzeiten Ausschau halten. Ein Blick in aktuelle Tarifverträge ist ebenfalls empfehlenswert, denn diese gewähren Eltern oft noch weitere Fehltage. Ist das Kind älter als zwölf Jahre gibt es keinen Anspruch auf Krankheitstage. Dann müssen die Eltern entweder Urlaub einreichen oder nach unbezahltem Urlaub fragen.

Woman measuring temperature of her sick son at home

Notfallbetreuung finden:

Schnell und unkompliziert über notfallmamas.de

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern einen familienunterstützenden Service, der auch bei der Notfallbetreuung von Kindern einspringt (z.B. PME Familienservice oder Famplus)

Das Kinderpflegetagesgeld springt ein

Während der Pflegetage erhalten Arbeitnehmer in der Regel einen kompletten oder teilweisen Verdienstausfall. Auch hier ist ein Blick in den Arbeitsvertrag ratsam. Gewährt der Arbeitgeber keinen Verdienstausfall (mehr), springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Kinderpflegetagegeld. Wichtig: Der Kinderarzt muss ein entsprechendes Attest ausstellen, das den Betreuungsbedarf bescheinigt. Erst dann übernimmt die Kasse 90 Prozent des Nettoverdienstes. Doch nicht alle Beschäftigten haben Anspruch darauf: Selbständige und Freiberufler gehen leer aus. Auch Beschäftigte mit privater Krankenversicherung haben diesen Anspruch nicht. Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel die Mutter gesetzlich, das Kind allerdings privat krankenversichert ist.

Alternative Betreuungsmöglichkeiten als Lösung

Sind die Kind-Krank-Tage aufgebraucht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sich als Elternteil selbst krankschreiben zu lassen, ist nicht empfehlenswert, dies kann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Besser ist es offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen und nach einer Lösung zu suchen. Vielleicht ist Home-Office möglich, sind noch Überstunden abzubauen oder der Erziehungsberechtigte nimmt bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Auch alternative Betreuungsmöglichkeiten können vielleicht eine Lösung sein, gerade wenn das Kind schon auf dem Weg der Besserung ist, aber noch keine öffentliche Einrichtung besuchen kann. Oft beteiligt sich der Arbeitnehmer auch an den Kosten.

Bis zu sechs Monate

Leidet das Kind an einer langwierigen oder chronischen Erkrankung, kann das Pflegegesetz zum Einsatz kommen. Dabei kann ein Elternteil bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit befreit werden, wenn sein Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Das gilt auch, wenn Kinder stationär untergebracht sind, aber von einem Angehörigen mitbetreut werden. Darüber hinaus kann Familienpflegezeit beantragt werden: Hier können Erziehungsberechtigte ihre Arbeitszeit für höchsten zwei Jahre auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren, um das eigene Kind zu Hause zu pflegen. Dies ist in Betrieben mit mindestens 25 Angestellten möglich. Klein-Mia hat den Infekt zum Glück schnell überwunden und freut sich nach zwei Tagen Ruhe und viel Schlaf wieder auf den Kindergarten – wo bestimmt schon bald die nächste Viruswelle anrollt...

Im Mittelpunkt der Familie

Seit mehr als 20 Jahren informieren wir Eltern, Großeltern und alle, die mit Kindern leben oder arbeiten über Neuigkeiten aus der Region, Veranstaltungen, Themen, Tipps und Angebote. Wir entdecken die Stadt und ihre Umgebung auch immer wieder neu – das Entdeckte teilen wir gerne mit euch.

Diese Seite verwendet Cookies.

Bitte erlauben Sie den Einsatz von Cookies, damit Sie diese Seite in vollem Funktionsumfang nutzen können.